Welche Schülerinnen und Schüler können an unserer Schule beschult werden?

Wenn ein Kind den Anforderungen der Grundschule bzw. der weiterführenden Schule trotz aller Bemühungen nicht gerecht werden kann und alle Fördermöglichkeiten erschöpft sind, können die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit der zuständigen Schule einen Antrag zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.

Dieser Antrag wird durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie der entsprechenden staatlichen Schulämter bearbeitet und ein Gutachten wird erstellt.

Das sonderpädagogische Gutachten ist Grundlage für die Feststellung des Förderbedarfs. 

Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Bescheid zum entsprechend festgestellten Bedarf.

Liegt bei ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, wird ihr Kind an der Heimatschule im gemeinsamen Unterricht gefördert.

Liegt bei ihrem bei ihrem Kind ein besonders stark ausgeprägter sonderpädagogischer Förderbedarf im Lernen vor, entscheiden die Erziehungsberechtigten darüber, ob ihr Kind weiterhin im gemeinsamen Unterricht an der Heimatschule oder in einer entsprechenden Förderschule lernen wird!.

Voraussetzung für einen Schulbesuch an der „Claus-Jesup-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen“ ist also ein Bescheid über die Feststellung eines besonders stark ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarf.

Viele unserer Schülerinnen und Schüler haben neben einem besonders stark ausgeprägten sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen auch im Förderbereich der emotionalen und sozialen Entwicklung besondere Auffälligkeiten und benötigen hier zusätzliche pädagogische oder sonderpädagogische Förderung.

   
© „Claus-Jesup-Schule Förderschwerpunkt Lernen“